Abfindung
durch den Arbeitgeber
Was passiert, wenn Sie sich nicht gegen die Kündigung durch den Arbeitgeber wehren? Sie verzichten nicht nur auf den Ihnen evtl. zustehenden Lohn. Darüber hinaus werden Sie auch keine Abfindung erhalten. In vielen Fällen können wir als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht erreichen, dass Abfindungen durch den Arbeitgeber gezahlt werden. Diese Abfindungen belaufen sich häufig auf ein mehrfaches des Monatsgehalts. Abfindungen in Höhe von 10.000 € und mehr sind dabei keine Seltenheit.
Haben Sie einen Anspruch auf eine Abfindung?
In vielen Fällen besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung. Das ist aber keinesfalls schädlich. Das liegt in dem Sinn einer Abfindung. Der Zeck einer Abfindung besteht darin, bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Brücke zu bauen. Durch die Kündigung hat der Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht, dass er das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchte. Dem Mitarbeiter ist nach der Kündigung auch nicht mehr daran gelegen, in dem Betrieb überhaupt noch weiter arbeiten zu wollen. Andererseits benötigt er das Gehalt, um seine laufenden Kosten zu bezahlen. Daher kommt es häufig dazu, dass eine Abfindung vereinbart wird. Diese soll Ihnen eine Unterstützung für die kommenden Monate sein.
Da die Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber häufig ein mehrfaches Ihres letzten Gehalts ist, findet die Abfindung eine große Zustimmung. Die meisten Kündigungsschutzklagen wegen einer Kündigung durch den Arbeitgeber enden daher mit einer Abfindung.
Auch hier raten wir dazu, dass Sie sich durch einen unserer Anwälte für Arbeitsrecht beraten lassen.
Keine Angst vor den Kosten. In vielen Fällen helfen Anwälte und der Staat mit einer Prozesskostenhilfe. Je nach finanzieller Situation kann es diese staatliche Unterstützung zum Nulltarif oder mit einer moderaten Ratenzahlung geben. Unseren Mandanten helfen wir auch hier weiter.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gern helfen wir Ihnen weiter.